Seit dem Start von ChatGPT im November beschäftigen wir uns bei HW Digitalservice mit dem Thema generativer Künstlicher Intelligenz. So nutzen wir für die Arbeit beispielsweise NotebookLM, ChatGPT, Perplexity und Mistral. Ab dem 25.02.2025 gilt in der Europäischen Union die KI-Verordnung. Nach dieser Verordnung sind wir durch die Nutzung im Sinne von Artikel 3 Nr. 4 KI-VO als Betreiber von KI-Systemen gemäß Artikel 4 KI-VO verpflichtet, im Unternehmen KI-Kompetenz anzueignen.
Die KI-Kompetenz haben wir durch die frühzeitige Teilnahme ab 2022, beispielsweise beim Hasso-Plattner-Institut in Potsdam, erworben.
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Artikel 3 Nr. 1 KI-VO definiert: „KI‑System“ ein maschinengestütztes System, das für einen in unterschiedlichem Grade autonomen Betrieb ausgelegt ist und das nach seiner Betriebsaufnahme anpassungsfähig sein kann und das aus den erhaltenen Eingaben für explizite oder implizite Ziele ableitet, wie Ausgaben wie etwa Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erstellt werden, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können.“
Artikel 4 KI-VO definiert „Die Anbieter und Betreiber von KI‑Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI‑Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.“