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🤖 KI-Verordnung 02.09.2026 • 5 Min. Lesezeit • Autor: Achim Weidner

KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 KI-VO

Art. 50 KI-VO gilt verbindlich: Was Mittelstand, Handwerk und Kanzleien bei synthetischen Bildern, Texten, Chatbots und Web-Kennzeichnungen rechtssicher beachten müssen.

Kernpunkte & Schnellleser-Modus

  • Art. 50 Abs. 4 KI-VO: Synthetische Grafiken und Fotos müssen transparent als KI-generiert gekennzeichnet werden.
  • Human-in-the-Loop bei Texten: Redaktionell erstellte und menschlich kontrollierte Texte bedürfen keiner Bildwarnung.
  • Chatbot-Hinweis: Nutzer müssen vor Beginn einer Interaktion klar über den KI-Einsatz informiert werden.
Fazit in Kürze:

Die europäische KI-Verordnung verlangt transparente Auszeichnung. Mit dezenten Badges unten rechts auf synthetischen Bildern erfüllen Unternehmen die gesetzlichen Pflichten ohne optische Einbußen.

Seit dem Inkrafttreten der europäischen KI-Verordnung (EU AI Act) stehen Unternehmen vor konkreten Transparenzpflichten. Insbesondere Artikel 50 regelt verbindlich, wie synthetische Inhalte für Kunden und Webseitenbesucher erkennbar gemacht werden müssen.

1. Wann eine Kennzeichnung zwingend ist

Die Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO greift vor allem bei synthetisch erzeugten oder manipulierten Bild-, Audio- und Videoinhalten (Deepfakes und generative Bilder):

  • Generative Fotos & Bildmotive: Wer KI-generierte Fotos auf seiner Webseite, im Onlineshop oder in Broschüren einbindet, muss diese unmissverständlich als „KI-generiert“ kennzeichnen.
  • Platzierungsstandard: Die Kennzeichnung erfolgt idealerweise dezent, aber gut lesbar über einen schwarzen Button mit weißer Schrift direkt unten rechts auf der Grafik (background: rgba(0, 0, 0, 0.85); color: #ffffff;).
  • Ausnahme für Vektorsymbole: Reine funktionale Icons (SVG-Piktogramme) und Web-Symbole gelten nicht als Bildmanipulation und benötigen keine gesonderte Kennzeichnung.

2. Redaktionelle Texte und menschliche Kontrolle

Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Blogartikel oder Website-Texte?

Hier gilt das Prinzip des Human-in-the-Loop: Werden Texte redaktionell konzipiert, von Menschen überarbeitet und vor der Veröffentlichung vollständig geprüft und freigegeben, entfällt eine pauschale Kennzeichnungspflicht. Es handelt sich um redaktionelle Originalinhalte, für die der Betreiber persönlich und rechtlich einsteht.

3. KI-Chatbots und Nutzerinteraktion

Interaktive Systeme wie Kundenservice-Chatbots unterliegen Art. 50 Abs. 1 KI-VO:
Der Nutzer muss vor dem Beginn der Unterhaltung transparent darüber informiert werden, dass er mit einem KI-System spricht – es sei denn, dies ist aus den Umständen des Kontakts ohnehin offensichtlich.

Fazit für die Praxis

Transparenz schafft Vertrauen. Mit einer standardisierten Medien-Bibliothek und festen Einbettungsmustern lassen sich alle Vorgaben des EU AI Acts rechtssicher und ohne bürokratischen Mehraufwand im Web-Alltag umsetzen.

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